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Allgemeine Reisebedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung:
Mit der Anmeldung des Reisenden bietet dieser Planeta Verde den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung der Reise
sollte schriftlich mit Hilfe des im Katalog befindlichen
Anmeldeformulars erfolgen. Für die vertraglichen Verpflichtungen
der in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer hat der Reisende
ebenfalls einzustehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Planeta
Verde verbindlich zustande. Die Annahme erfolgt regelmäßig
durch die Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot von Planeta Verde vor, an das Planeta Verde für die Dauer
von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
das Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten
annimmt.
2. Umfang der Leistungen und Preis- bzw. Leistungsänderung: Der
Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt von Planeta Verde und aus den
hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung.
Angaben von Dritten
(z.B. von Leistungsträgern, Touristeninformationen u.a.) sind
für Planeta Verde nicht bindend, es sei denn, sie sind
ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht worden. Planeta Verde
behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten) oder der
Abgaben und Gebühren wie Flughafengebühren oder
Einreisegebühren oder eine Änderung des für die
betroffene Reise geltenden Wechselkurses in dem Umfang zu ändern,
wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten bzw.
Abgaben/Gebühren bzw. des Wechselkurses pro Sitzplatz (im Falle
der Beförderungskosten), pro Person (im Falle der
Abgaben/Gebühren) sowie in Höhe des Mehrbetrages
für Planeta Verde auf den Reisepreis pro Person (im Falle der
Wechselkurserhöhung) auf den Reisepreis auswirkt. Dies gilt nur,
sofern zwischen Vertragschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Preisänderung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht vorlagen und bei
Vertragsschluss für Planeta Verde auch nicht vorhersehbar
waren. Eine solche Preisänderung oder die Änderung einer
wesentlichen Leistung ist unter den genannten Umständen bis
spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich.
Über Leistungsänderungen
bzw. –abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages oder über eine
Änderung des Reisepreises wird der Reisende unverzüglich
informiert. Leistungsänderungen sind nur möglich, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind. Für den Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei
Reisepreiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, ohne dass ihm
Kosten entstehen. Er kann alternativ eine Vertragsänderung derart
verlangen, dass ihm die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise ohne höhere Kosten aus dem Angebot von Planeta Verde
ermöglicht wird. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich
nach Mitteilung der Leistungsänderung gegenüber Planeta
Verde erklären.
3. Mindestteilnehmerzahl: Planeta
Verde kann vom Reisevertrag wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl beziffert, vorher in
der jeweiligen Buchungsgrundlage angekündigt und die Information
über den Rücktritt von Reisevertrag durch Planeta Verde
wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dem Reisenden bis
zum 14. Tag vor Reiseantritt bekannt gemacht wurde. In diesem Fall
erhält der Reisende Beträge, die auf den Reisepreis bezahlt
worden sind, in voller Höhe und unverzüglich zurück.
4. Zahlung: Zahlungen
auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs.
3 BGB angenommen werden. Mit Reiseanmeldung und Erhalt des
Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des
Reisepreises fällig. Nicht erstattungsfähige und lediglich
vermittelte Sonderleistungen, die nicht Bestandteil des Reisepreises
sind wie die Kosten für Gorilla-Erlaubnisse, abgeschlossene
Versicherungen, etwaige Visumsgebühren etc., sind zum gleichen
Zeitpunkt mit der Anzahlung zu begleichen. Die Restzahlung ist bis 28
Tage vor Reiseantritt fällig. Ist der fällige Reisepreis dann
nicht vollständig bezahlt, obgleich der Reisende einen
Sicherungsschein erhalten oder mangels bisheriger Zahlung nicht
erhalten hat und obwohl eine gegebenenfalls erforderliche und
vereinbarte Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde, wird Planeta
Verde von der Leistung frei, wenn der Reisende nach Mahnung und
Fristsetzung nicht zahlt, obwohl er ein Recht zur Zahlungsverweigerung
nicht hat. Planeta Verde ist in diesem Fall berechtigt, vom
Reisevertrag zurückzutreten und kann vom Reisenden die
entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. Die Aushändigung
der Reiseunterlagen an den Reisenden erfolgt erst nach
vollständiger Zahlung des Reisepreises.
5. Rücktritt durch den Reisenden:
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, so
verliert Planeta Verde den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis, kann jedoch von dem Reisenden eine angemessene
Entschädigung verlangen. Zur Vermeidung von
Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Die herausgegebenen Reiseunterlagen sind
vollständig an Planeta Verde zurück zu geben.
Planeta Verde hat den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbartem Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert; diese
Schadenspauschale wird wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis zum 100. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
Rücktritt ab 99. bis 50. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises.
Rücktritt ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises.
Rücktritt ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
Rücktritt ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises.
Ab 6. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises.
Bei Rücktritt durch Nichtantritt am 1. Reisetag: 95 % des Reisepreises.
Maßgeblich für die Höhe der Schadenspauschale ist der Tag des Eingangs der
Rücktrittserklärung bei Planeta Verde. Planeta
Verde empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung. Nicht erstattungsfähige und
lediglich vermittelte Sonderleistungen, die nicht Bestandteil des
Reisepreises sind, wie die Kosten für Gorilla-Erlaubnisse,
Visagebühren etc., werden nicht erstattet und dem Reisenden im
Fall eines Rücktritts zusätzlich zur Stornogebühr und
unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts
berechnet. Planeta Verde behält sich vor, den konkreten,
möglicherweise höheren Schadensersatz unter
Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen oder anders
verwendeten Leistungen abweichend von den genannten Schadenspauschalen
zu fordern. Der Nachweis, dass Planeta Verde kein oder ein
geringerer Schaden als die berechnete Schadenspauschale entstanden ist,
wird dem Reisenden ausdrücklich gestattet. Bis zum Reisebeginn
kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Planeta Verde
kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende Planeta Verde gegenüber als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
6. Rücktritt durch Planeta Verde: Wenn
der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich derart vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist, ist Planeta Verde berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung behält Planeta Verde
den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich allerdings ersparte
Aufwendungen sowie Erstattungen und das, was durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, anrechnen lassen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / höhere Gewalt: Wird
die Reise infolge beim Vertragschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Planeta Verde als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Planeta Verde
zahlt den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück, kann jedoch für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Planeta Verde
ist verpflichtet die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen
Maßnamen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind hälftig von Planeta Verde und dem Reisenden zu tragen. Im Übrigen fallen etwaige Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Mängelanzeige:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet der
vorrangigen Leistungspflicht von Planeta Verde - der Mitwirkung des Reisenden. Dieser hat den Mangel gegenüber Planeta Verde in Berlin, bei Unerreichbarkeit von Planeta Verde
der Reiseleitung bzw. der Person gegenüber anzuzeigen, die in den
Reiseunterlagen als Vertretung bzw. örtlicher Partner von Planeta Verde benannt ist. Jeder andere Anzeigeadressat als Planeta Verde
ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.
Eine Minderung des Reisepreises wegen Reisemangels tritt nicht ein,
soweit der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel
anzuzeigen. Unabhängig davon ist der Reisende verpflichtet, alles
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder
ganz zu vermeiden. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet Planeta Verde innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Reisende diese verlangt
hat, so kann er den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm
die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Planeta Verde
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Unbeschadet der Minderung oder
der Kündigung kann der Reisende Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den Planeta Verde nicht zu vertreten hat.
9. Haftung und Haftungsbeschränkungen:
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter
nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos
aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder
erheblich beeinträchtigt worden ist. Die vertragliche Haftung
von Planeta Verde für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig von Planeta Verde herbeigeführt worden ist oder wenn Planeta Verde
für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die
deliktische Haftung von Planeta Verde für Sachschäden
ist ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis pro Reisendem und Reise
beschränkt. Dies gilt nicht, sofern diese Sachschäden auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit fußen. Andere eventuell
höhere Ansprüche zum Beispiel aufgrund internationaler
Übereinkommen werden hiervon nicht berührt. Bei einer vom
Leistungsträger zu erbringenden Beförderung, auf die die
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder dem
Montrealer Übereinkommen anwendbar sind, gelten die dortigen
Haftungsvoraussetzungen. Die Haftung von Planeta Verde ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für Störungen,
Körper- und Sachschäden bei lediglich vermittelten
Fremdleistungen, bei sportlichen Betätigungen, wie Trekking,
Rafting, etc. sowie bei allen Unternehmungen, die nicht zum
Besichtigungsprogramm gehören, beteiligt sich der Teilnehmer auf
eigene Gefahr.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von
Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Planeta Verde,
Dänenstrasse 15, 10439 Berlin, geltend zu machen. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.Planeta Verde
empfiehlt, die Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Die
reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an
dem Planeta Verde die Ansprüche schriftlich zurückweist. Schweben zwischen dem Reisenden und Planeta Verde
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Reisende oder Planeta Verde die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Gepäckschäden, -verlust oder – verspätung nach
Flugreisen sollen bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Ort
unmittelbar nach Feststellung mit einer Schadensanzeige
(„P.I.R.“) angemeldet werden, da Fluggesellschaften
häufig eine Regulierung ohne diese Schadensanzeige nicht
durchführen. Bei Verlust gilt eine Anzeigefrist von 7 Tagen, bei
Verspätung eine solche von 21 Tagen. Es wird eine
Reisegepäckversicherung empfohlen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
Planeta Verde weist im Programm und in der Buchungsbestätigung auf
die Bestimmungen für das Reiseland hin. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist dazu verpflichtet,
das Visum bei seinem zuständigen Konsulat zu beantragen.
Visumanträge sind auf Anfrage bei Planeta Verde erhältlich.
Wir informieren die Teilnehmer über wichtige Änderungen vor
Antritt der Reise. Der Reisende ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
verantwortlich ebenso wie für die Beschaffung und das
Beisichführen der erforderlichen Dokumente. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch oder
Nichtinformation durch Planeta Verde bedingt sind. Eine Haftung
dafür, dass ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt wird,
wird von Planeta Verde auch dann nicht übernommen, wenn der
Reisende einen entsprechenden Auftrag zur Visumbeschaffung erteilt
hatte; der Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn Planeta Verde eine
Pflichtverletzung schuldhaft zu vertreten hat.
12. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens: Laut der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 hat Planeta Verde
bei der Buchung die Fluggäste über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Ist die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der
Buchung noch nicht bekannt, so hat Planeta Verde dafür zu
sorgen, dass der Fluggast über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese
Identität feststeht. Wird das bzw. die ausführenden
Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so hat Planeta Verde
sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über
den Wechsel unterrichtet wird. Wird das dem Fluggast mitgeteilte
ausführende Luftfahrtunternehmen in die gemeinschaftliche Liste
aufgenommen, hat dies eine Betriebsuntersagung und somit eine
Annullierung des Fluges zur Folge. Wurde Planeta Verde nicht
über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens unterrichtet, so ist er für die
Nichteinhaltung der Vorschriften dieses Artikels nicht verantwortlich.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt
für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Datenschutz: Alle personenbezogenen Daten, die Planeta Verde
zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind
gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
15. Rechtswahl und Gerichtstand:
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin-Mitte als Sitz
von Planeta Verde für Klagen gegen Planeta Verde.
Für Vertragspartner von Planeta Verde, die Kaufleute,
juristische Personen oder Personen, die entweder Wohnsitz oder
Aufenthalt im Ausland haben bzw. deren Wohnsitz oder Aufenthalt bei
Klageerhebung nicht bekannt ist, sind, gilt der Gerichtsstand des
Sitzes von Planeta Verde als vereinbart. Sofern unabdingbare
Bestimmungen internationaler Abkommen den genannten
Gerichtsständen entgegenstehen, gelten die unabdingbaren
Bestimmungen.
Planeta Verde
Dänenstrasse 15
10439 Berlin
Tel.: + 49 (0) 30 246 28 793
Fax: + 49 (0) 30 246 28 794
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